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Merkblatt zum Schulbesuch an der DSKL
Stand September 2005
Der Schulbesuch an der DSKL ist nur möglich mit der entsprechenden Genehmigung der Einwanderungsbehörde oder Erziehungsbehörde in Malaysia. Diese Genehmigung muss von den Eltern (in der Regel über den Arbeitgeber) bei der entsprechenden Behörde beantragt werden. Nachdem im letzten Jahr die Auflage erteilt wurde, dass alle Schüler an Internationalen und „Expatriate“ Schulen nur noch mit einem gültigen „Student Pass“ (Aufenthaltsgenehmigung für Schüler) eine Schule in Malaysia besuchen dürfen, hat die Einwanderungsbehörde diese Regelung wieder gelockert und erlaubt den Besuch an unserer Schule wieder mit einem „Dependant Pass,“ allerdings nur mit zusätzlicher Genehmigung. Sowohl für den Student Pass als auch für den Dependant Pass mit Zusatzstempel wird ein Schreiben der Schule benötigt, das die Aufnahme in die DSKL bestätigt. Nachstehend einige Informationen zu den verschiedenen Genehmigungen, die zum Schulbesuch berechtigen.
- Student Pass
- Kann nur beim Immigration Office in Shah Alam beantragt werden
Adresse:Jabatan Imigesen Selangor Unit Pas Pelajar Tingkat 2, Kompleks PKNS 40550 Shah Alam Selangor
- wird in der Regel nur für ein Schuljahr ausgestellt
- bei Verlängerung der Genehmigung muss das Zeugnis übersetzt in Bahasa Malay vorgelegt werden
- Bestätigung der Schule über den Schulbesuch wird sowohl für den Neuantrag als auch für die Verlängerung benötigt. Dazu benötigt die Schule immer die akuelle Passnummer des Schülers.
2. Dependant Pass + Zusatzstempel
- Kann bei der gleichen Behörde beantragt werden wie die Arbeitsgenehmigung für den Vater/Mutter z.B. Damanasara HQ
Adresse: Ketua Pengarah
Jabatan Imigresen Malaysia
Bahagian Pas Pengajian
Tingkat 3 (Podium)
Blok 2G4, Precint 2
Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan
62550 Putrajaya
- Es wird zunächst ein Dependant Pass für den Schüler beantragt.
- Sobald der Dependant Pass im Reisepass eingestempelt ist, kann mit einer Bestätigung der Schule (siehe Student Pass) und Formblatt der Zusatzstempel, der zum Schulbesuch berechtigt, beantragt werden. Dieser ist kostenlos und hat in der Regel die gleiche Laufzeit wie die Aufenthaltsgenehmigung des Vaters/der Mutter.
- Für Kinder, die den Kindergarten besuchen, muss immer der Dependant Pass mit Zusatzgenehmigung beantragt werden, da der Student Pass nur für Schüler ausgestellt wird.
3. Schüler mit malaysischem Pass
- Vor Aufnahme in die DSKL muss bei der Erziehungsbehörde (Education Department –Putrajaya) der Antrag auf Genehmigung zum Schulbesuch gestellt werden. Die Schule stellt den Antrag im Einvernehmen mit den Eltern. Die Genehmigung wird in der Regel nach 4 – 8 Wochen erteilt.
- Schüler mit malaysischem Pass erhalten problemlos die Genehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. ein Elternteil nicht malaysischer Staatsbürger ist 2. der Schüler mehr als drei (3) Jahre im Ausland war und dort eine deutschsprachige Schule besucht hat.
4. Kinder von Botschaftsangehörigen erhalten eine Sondergenehmigung (exemption order) über ihre Eltern, die zum Besuch der Schule berechtigt. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich.
Nach Erhalt der Genehmigung bitte eine Kopie im Sekretariat der Schule für die Schülerakte abgeben.
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